Urheberrecht und Meldung rechtswidriger Inhalte

Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 ff. der Verordnung (EU) 2022/2065 · Fassung 2026-07-31

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Schnellzugang Meldung per E-Mail an support@yedeni.com oder in der App über die Melden-Funktion bei jedem Rezept, jeder Bewertung und jedem Profil. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich und entscheiden in der Regel binnen sieben Tagen, bei offensichtlichen Rechtsverletzungen deutlich schneller.

1. Wer wir sind und wofür dieses Verfahren gilt

Yedeni ist ein Hosting-Dienst im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste. Nutzerinnen und Nutzer stellen Inhalte ein, die wir speichern und anderen zugänglich machen. Wir überwachen diese Inhalte nicht allgemein — wir werden aber tätig, sobald wir Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt erlangen.

Dieses Verfahren gilt für alle Inhalte in Yedeni: von Nutzerinnen und Nutzern erstellte Rezepte, Fotos, Videos, Bewertungen, Kommentare, Sammlungen und Profile ebenso wie für Inhalte, die wir von Partnern übernommen haben.

Yedeni UG (haftungsbeschränkt)

Rodelbahn 12 a

85614 Kirchseeon

Deutschland

E-Mail: support@yedeni.com

2. Meldung rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA)

Jede Person und jede Einrichtung kann uns Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält. Damit wir die Meldung sorgfältig und ohne Rückfragen bearbeiten können, sollte sie folgende Angaben enthalten:

  1. Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist — welches Recht verletzt wird und woraus sich das ergibt.
  2. Genaue Bezeichnung des Inhalts, insbesondere der Link zum Rezept, zur Bewertung oder zum Profil. Innerhalb der App genügt die Meldung direkt am Inhalt, dann ist er eindeutig zugeordnet.
  3. Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse. Diese Angaben sind nur dann entbehrlich, wenn Ihre Meldung Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU betrifft.
  4. Eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind.

Eine Meldung, die diese Angaben enthält, begründet unsere Kenntnis im Sinne von Art. 6 Abs. 1 DSA. Auch unvollständige Meldungen bearbeiten wir — wir fragen dann gegebenenfalls nach.

3. Urheberrechtsbeschwerde

Für Beschwerden wegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen brauchen wir zusätzlich:

  1. Bezeichnung des geschützten Werks — welches Foto, Video oder welcher Text ist betroffen, und wo ist das Original zu finden (Link, Veröffentlichungsdatum, Dateiname).
  2. Nachweis Ihrer Berechtigung — dass Sie Rechteinhaberin oder Rechteinhaber sind oder für diese handeln (etwa als Agentur oder Anwaltskanzlei mit entsprechender Bevollmächtigung).
  3. Erklärung, dass die beanstandete Nutzung nicht von Ihnen, einer Lizenz oder einer gesetzlichen Schrankenregelung gedeckt ist.
  4. Vollständige Kontaktdaten einschließlich einer ladungsfähigen Anschrift.
Bitte beachten Eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung kann Schadensersatzansprüche gegen Sie auslösen. Prüfen Sie vor der Meldung insbesondere, ob nicht eine Lizenz vorliegt oder eine gesetzliche Schranke greift — etwa das Zitatrecht (§ 51 UrhG) oder die Erlaubnis für Karikatur, Parodie und Pastiche (§ 51a UrhG). Der bloße Umstand, dass jemand dasselbe Gericht kocht wie Sie, ist keine Urheberrechtsverletzung: Rezepte als Abfolge von Zutaten und Arbeitsschritten sind regelmäßig nicht geschützt.

4. Wie wir vorgehen

SchrittWas passiertFrist
1. EingangsbestätigungSie erhalten eine Bestätigung mit einem Vorgangskennzeichen an die angegebene E-Mail-Adresse.Unverzüglich, in der Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten
2. PrüfungWir prüfen die Meldung sorgfältig, willkürfrei und objektiv. Bei rechtlich schwierigen Fragen ziehen wir Rechtsrat hinzu.In der Regel 7 Tage; bei offensichtlichen Rechtsverletzungen und bei Gefahr für Leib und Leben sofort
3. Entscheidung und BegründungSie und — sofern eine Maßnahme ergeht — die betroffene Person erhalten eine begründete Entscheidung mit Rechtsbehelfsbelehrung.Zusammen mit der Entscheidung
4. UmsetzungIst die Meldung begründet, entfernen wir den Inhalt oder schränken seine Sichtbarkeit ein und ergreifen gegebenenfalls kontobezogene Maßnahmen.Sofort nach der Entscheidung

Automatisierte Systeme unterstützen uns bei der Erkennung, entscheiden aber nicht abschließend über die Entfernung eines Inhalts oder die Sperrung eines Kontos. Über solche Maßnahmen entscheidet immer ein Mensch.

5. Begründete Entscheidung (Art. 17 DSA)

Ergreifen wir eine Maßnahme gegen einen Inhalt oder ein Konto, teilen wir der betroffenen Person mit:

6. Beschwerde gegen unsere Entscheidung (Art. 20 DSA)

Sowohl die meldende als auch die betroffene Person kann gegen unsere Entscheidung Beschwerde einlegen — sechs Monate lang ab der Mitteilung, kostenlos und formlos an support@yedeni.com oder über die Beschwerdefunktion in der App.

Wir bearbeiten Beschwerden zügig, sorgfältig und ohne Diskriminierung. Die Entscheidung trifft eine Person, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt war; sie erfolgt nicht allein auf automatisierter Grundlage. Erweist sich unsere Entscheidung als unrichtig, machen wir sie unverzüglich rückgängig — ein entfernter Inhalt wird wiederhergestellt, ein gesperrtes Konto wieder freigeschaltet.

7. Außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21 DSA)

Sind Sie mit dem Ergebnis unseres Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden, können Sie eine von der zuständigen Koordinierungsstelle für digitale Dienste zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Diese Stellen sind für uns nicht bindend entscheidungsbefugt, wir wirken an dem Verfahren jedoch nach Treu und Glauben mit. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle für digitale Dienste benannt und führt ein Verzeichnis der zertifizierten Stellen.

Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht Ihnen unabhängig davon jederzeit offen.

8. Missbräuchliche Meldungen (Art. 23 DSA)

Werden von einem Konto häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte eingestellt, setzen wir die Erbringung unserer Dienste für dieses Konto nach vorheriger Verwarnung für eine angemessene Zeit aus. Ebenso setzen wir die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden aus, die von einer Person häufig offensichtlich unbegründet eingereicht werden. Wir berücksichtigen dabei die absolute Zahl, den Anteil an den insgesamt eingereichten Vorgängen, die Schwere und die erkennbare Absicht.

9. Behördliche Anordnungen (Art. 9 und 10 DSA)

Anordnungen von Justiz- oder Verwaltungsbehörden zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte oder zur Auskunftserteilung richten Sie bitte an support@yedeni.com. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich und informieren über die getroffenen Maßnahmen. Die betroffene Person unterrichten wir, sobald dies zulässig ist.

10. Transparenzbericht

Wir veröffentlichen jährlich einen Bericht über die Zahl der eingegangenen Meldungen, die Zahl der ergriffenen Maßnahmen, die durchschnittliche Bearbeitungszeit und die Zahl der Beschwerden und ihrer Ergebnisse. Als Kleinstunternehmen sind wir nach Art. 15 Abs. 2 DSA von dieser Pflicht ausgenommen; wir berichten dennoch freiwillig, sobald die erste vollständige Berichtsperiode abgeschlossen ist.

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